Von den 104 Zimtprodukten, die das Gemeinsame Forschungszentrum (JRC) der Europäischen Kommission im Jahr 2025 testete, galten lediglich rund 40 % als vollständig frei von Betrugs- oder Qualitätsverdacht. Zehn Proben überschritten den europäischen Grenzwert für Bleibelastung. Vierundzwanzig wurden als „verdächtig" eingestuft, weil ihre Zusammensetzung unregelmäßig war oder ihre Herkunftsprofile nicht erklärt werden konnten (JRC, 2025). Es handelte sich nicht um obskure Marktplatzprodukte oder Graumarktimporte. Es waren Produkte, die im regulären europäischen Einzel- und Lebensmittelhandel zirkulierten.

Diese Studie stand nicht für sich allein. Im gleichen Zeitraum verschärfte Brüssel die Kontrollen für mehrere Importströme. Ingwer aus China und Peru wurde unter verstärkte EU-Aufsicht gestellt, einschließlich erweiterter Sendungsprobenahmen und erhöhter Prüfhäufigkeit für Exporteure und Zertifizierungsstellen (DG AGRI, 2024). In den Niederlanden meldete Skal, dass Teile von Zertifizierungen bei drei Unternehmen im Jahr 2025 vorübergehend ausgesetzt wurden, gegenüber einem Unternehmen im Jahr 2024 (Skal, 2024; Skal, 2025). Gleichzeitig verzeichneten die europäischen Betrugs- und Warnsysteme Meldungen zu GVO-Kontaminationen in Soja, falschen Herkunftsangaben bei Honig, nicht deklarierten Ölen in Pesto sowie Rückstandsbefunden bei Ingwer aus Peru (EU-Netzwerk zur Bekämpfung von Agrar- und Lebensmittelbetrug, 2024–2025; RASFF, 2024).

~40% von 104 getesteten Zimtprodukten ohne Verdachtsmomente
10 Proben überschritten den EU-Grenzwert für Bleibelastung
24 Produkte als „verdächtig" eingestuft wegen unregelmäßiger Zusammensetzung
Skal-Zertifizierungsaussetzungen 2025, gegenüber 1 im Jahr 2024

Einzeln betrachtet beweisen diese Vorfälle nicht zwingend ein systemisches Versagen. Zusammen jedoch deuten sie auf etwas anderes hin: Der Prüfdruck innerhalb internationaler Bio-Lieferketten verschiebt sich. Mehr Kontrollen. Mehr Nachprüfungen. Mehr wiedereröffnete Akten. Weniger automatisches Vertrauen in Zertifikate.

Ein System, das Prozesse prüft, nicht Produkte

Ein Teil dieser Veränderung hängt damit zusammen, wie das europäische Kontrollsystem selbst aufgebaut ist. Seit die Verordnung (EU) 2018/848 am 1. Januar 2022 vollständig in Kraft trat, gelten strengere Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Gruppenzertifizierung und Importkontrollen (EU 2018/848). Unternehmer müssen jährlichen Inspektionen unterzogen werden. Europäische Kontrollstellen werden sowohl von nationalen Behörden als auch von der Europäischen Kommission beaufsichtigt. Genau hier beginnt jedoch die Spannung.

Im Kern prüft das System in erster Linie Prozesse, Dokumentationsflüsse und Prüfqualität – nicht das Produkt selbst. Die Europäische Kommission räumt ausdrücklich ein, dass es keinen wissenschaftlichen Test gibt, der unabhängig beweisen kann, ob ein Produkt wirklich biologisch ist (Europäische Kommission, OPSON-Dokumentation). Das System stützt sich daher stark auf Massenbilanzen, Chargenunterlagen, interne Kontrollsysteme und die Qualität von Audits auf Erzeugergruppen-Ebene.

EU-Bio-Zertifizierungslogo auf Gewürzverpackung

Die EU-Bio-Zertifizierung prüft Produktionsprozesse und Dokumentation – nicht das physische Produkt selbst.

Wo internationale Lieferketten undurchsichtig werden

In kurzen Lieferketten bleibt das relativ handhabbar. In internationalen Gewürz- und Zutatenketten wird die Situation erheblich komplexer, insbesondere wenn mehrere Händler, Exporteure, Konsolidierungshubs und Zwischenstufen beteiligt sind. DG-AGRI-Audits in Ländern wie Sri Lanka und der Türkei haben dies 2025 sichtbar gemacht. Europäische Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die Kontrollen nicht ausreichend wirksam waren, um Unregelmäßigkeiten früh genug zu erkennen. Rückverfolgbarkeitssysteme und Massenbilanzen erwiesen sich als unzureichend. Untersuchungen früherer Warnsignale wurden von der Kommission als nicht „inquisitorisch genug" beschrieben, um die tatsächlichen Grundursachen zu identifizieren (DG AGRI, 2025).

Die zusätzlichen Maßnahmen für Ingwerimporte verdeutlichen, wie Brüssel Risiken zunehmend bewertet. Importe aus China und Peru unterliegen nun erweiterten Sendungsprobenahmen und zusätzlichen Audits, die sowohl Betreiber als auch Zertifizierungsstellen einbeziehen (DG AGRI, 2024). Dies verlagert den Fokus weg von einfachen Produkttests hin zur Glaubwürdigkeit der gesamten Lieferkette. Rückstände sind nicht mehr das einzige Anliegen. Die Behörden prüfen zunehmend, ob Produktionsmengen, Erträge und Handelsströme logisch miteinander übereinstimmen.

Bio-Ingwerfelder in Peru – EU-Prüfer untersuchen, ob Produktionsmengen und Handelsströme übereinstimmen

Beschaffung auf Feldebene in Peru – EU-Prüfer untersuchen jetzt, ob Produktionsmengen, Erträge und Handelsströme logisch miteinander übereinstimmen.

Die regulatorische Flut

Gleichzeitig verstärkt die übergeordnete europäische Gesetzgebung diesen Trend. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen, die Dokumentation von vorgelagerten Lieferkettenrisiken zu verbessern. Obwohl Teile des Umsetzungszeitplans durch das Omnibus-Paket verzögert wurden, bleibt die Gesamtrichtung unverändert: Lieferanteninformationen müssen überprüfbar und rückverfolgbar werden (Europäische Kommission, 2025).

Die EUDR funktioniert ähnlich. Für viele Unternehmen beginnt die Umsetzung im Dezember 2026. Nicht alle Kräuter und Gewürze fallen direkt unter die Verordnung, aber die operativen Konsequenzen gehen weit über die aufgeführten Rohstoffe hinaus. Geolokationsdaten, grundstücksgenaue Verifizierung und Due-Diligence-Prüfungen entwickeln sich von Nischenpraktiken zu Standardverfahren in der Beschaffung (Europäische Kommission, Leitfaden 2026).

Auch das Verbraucherrecht entwickelt sich weiter. Die Empowering Consumers Directive, die ab 2026 gilt, schränkt die Verwendung von Umweltaussagen ein, die nicht ausreichend belegt werden können (EU-Richtlinie 2024/825). Die politische Richtung der Green Claims Directive folgt derselben Logik: Aussagen müssen nachweisbar überprüfbar sein, bevor sie kommuniziert werden. In der Praxis macht dies das Bio-Logo zunehmend ungeeignet als übergreifenden Dachbegriff für Begriffe wie „nachhaltig", „ethisch" oder „umweltfreundlich".

Politische Richtung

CSRD, EUDR und die Empowering Consumers Directive laufen auf dasselbe Prinzip hinaus: Lieferanteninformationen müssen überprüfbar und rückverfolgbar sein – nicht auf Basis eines Zertifikats angenommen werden. Das Bio-Logo eignet sich zunehmend nicht als übergreifender Dachbegriff für Nachhaltigkeitsbegriffe, die über die Anbaumethode hinausgehen.

Wirtschaftliche Konzentration erhöht den Druck

Auch wirtschaftlich wächst der Druck in anfälligen Kategorien. Die Zimtproduktion bleibt stark auf China und Vietnam konzentriert, die zusammen rund 89 % der weltweiten Produktion ausmachen (JRC, 2025). Anfang 2024 dominierte China den europäischen Ingwermarkt, weil Peru und Brasilien nicht genug Volumen liefern konnten, um die Nachfrage zu decken (CBI, 2024). Diese Art von Konzentration erhöht die Anfälligkeit für Substitution, Dokumentationsunstimmigkeiten und operative Unregelmäßigkeiten.

89% der weltweiten Zimtproduktion konzentriert in China und Vietnam
Dez. 2026 EUDR-Umsetzungsfrist für die meisten Betreiber

Zwei laufende Verschiebungen

Für Einkäufer bedeutet das nicht, dass lange Lieferketten automatisch gemieden werden müssen. Es bedeutet jedoch, dass der traditionelle Trost „es gibt ein Zertifikat" operativ immer schwächer wird.

Die erste Verschiebung betrifft daher die Verifizierung. Europäische Einkäufer fordern zunehmend Massenbilanzen, Rückstandsanalysen, CAPA-Berichte und Auditverläufe neben Standardzertifikaten an. Nicht als zusätzliche Bürokratie, sondern weil Prüfer und Regulatoren dieselben Fragen stellen.

Die zweite Verschiebung betrifft die Lieferkettenstruktur. Einige Importeure investieren stärker in Direktbeschaffung, feste Erzeugergruppen und kürzere Handelswege. Nicht in erster Linie aus Marketinggründen, sondern weil Kontrollierbarkeit selbst operativ wertvoll wird.

Und genau dort verändert sich das Branchengespräch langsam. Weniger Diskussion über Aussagen. Mehr Diskussion über Belege. Weniger Betonung von Zertifizierung als Endpunkt. Mehr Betonung von Verifizierbarkeit als kontinuierlichem Prozess.


Quellen

  1. Gemeinsames Forschungszentrum (JRC). (2025). Studie zur Authentizität und Qualität von Zimt. Europäische Kommission.
  2. DG AGRI. (2024). Zusätzliche Maßnahmen bei Ingwerimporten aus China und Peru. Europäische Kommission.
  3. DG AGRI. (2025). Auditbefunde: Bio-Kontrollsysteme in Sri Lanka und der Türkei. Europäische Kommission.
  4. Skal Biocontrole. (2024; 2025). Jahresberichte über Zertifizierungsaussetzungen.
  5. EU-Netzwerk zur Bekämpfung von Agrar- und Lebensmittelbetrug. (2024–2025). Warnmeldungen: GVO in Soja, Herkunftsangaben bei Honig, Ingwer-Rückstände.
  6. RASFF. (2024). Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel. Europäische Kommission.
  7. Europäisches Parlament & Rat. (2018). Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. EUR-Lex.
  8. Europäische Kommission. (2025). Corporate Sustainability Reporting Directive – Omnibus-Aktualisierung.
  9. Europäische Kommission. (2026). EUDR-Umsetzungsleitfaden.
  10. Europäisches Parlament & Rat. (2024). Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers Directive).
  11. CBI. (2024). Europäischer Markt für Ingwer. Centre for the Promotion of Imports from Developing Countries.