Die EU-Verpackungsverordnung, formal die Packaging and Packaging Waste Regulation oder kurz PPWR, ist kein Entwurf mehr. Sie wurde 2024 politisch beschlossen, Anfang 2025 veröffentlicht, und die ersten verbindlichen Fristen greifen ab 2030. Für die Bio-Saft-Branche heißt das: Die Verpackungsentscheidungen, die Einkäufer 2026 und 2027 treffen, beeinflussen direkt, ob Produkte 2030 weiter lieferfähig sind und mit welcher Marge.
Die Auswirkungen sind konkret. Die PPWR verschärft die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, schreibt Rezyklatanteile für bestimmte Verpackungen vor und zwingt Marken dazu, ihre Mehrweg- und Rücknahmemodelle neu zu bewerten. Für Hersteller, Importeure, Getränkemarken und den Handel wird Verpackung damit vom Marketingthema zur operativen Compliance-Frage.
Bio-Saft ist dabei besonders sensibel. Die Positionierung beruht auf Reinheit, Qualität und Transparenz. Verpackung ist deshalb kein Nebenthema: Glas steht für Premium, PET für To-go- und Sportformate, Getränkekartons für Familien- und Einzelhandelsgrößen. Jedes dieser Formate wird von der PPWR erfasst. Im Folgenden die drei Bereiche, in denen Einkäufer jetzt aktiv werden sollten.
1. Recyclingfähigkeit wird zur Marktzugangsvoraussetzung, nicht zum Marketingversprechen
Ab 2030 muss jede Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, eine Recyclingfähigkeitsklasse erfüllen: A, B oder C. Ab 2038 entfällt Klasse C, dann sind nur noch A oder B zulässig. Verpackungen, die nicht einmal Klasse C erreichen, dürfen ab 2030 schlicht nicht mehr auf den Markt.
Für die Bio-Saft-Branche betrifft das mehrere häufig genutzte Verpackungsformate direkt:
- Sleeves und Full-Body-Labels auf PET-Flaschen stören den Recyclingstrom, wenn Material oder Klebstoff nicht kompatibel sind. Gerade Premium-Bio-Marken nutzen diese Lösungen häufig für eine starke visuelle Wirkung.
- Eingefärbte PET-Flaschen, etwa grüne oder braune Flaschen zum Lichtschutz, haben in der Regel einen geringeren Recyclingwert und können in Klasse C oder sogar darunter fallen.
- Getränkekartons mit Aluminiumschichten lassen sich schwerer recyceln als Monomaterial-Alternativen.
- Verbundverschlüsse und komplexe Kappen, zum Beispiel mit Silikonringen, können die Bewertung der gesamten Verpackung verschlechtern.
Was Einkäufer jetzt tun sollten: Fragen Sie jeden Lieferanten, in welche Recyclingfähigkeitsklasse die Primärverpackung nach den PPWR-Kriterien fällt. Legen Sie in neuen Verträgen fest, wer für ein Redesign verantwortlich ist und wer die Kosten trägt, wenn eine SKU 2029 noch nicht konform ist. Bis 2028 zu warten, ist keine realistische Option, weil Verpackungslieferanten und Druckereien dann voraussichtlich an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
2. Rezyklatanteile werden Pflicht und der rPET-Markt ist schon heute angespannt
Ab 2030 müssen PET-Getränkeverpackungen mindestens 30% Rezyklat enthalten. Ab 2040 steigt dieser Anteil auf 65%. Für andere Kunststoffverpackungen gelten vergleichbare, aber niedrigere Quoten.
Das klingt auf dem Papier überschaubar, ist in der Praxis jedoch komplex. Lebensmitteltaugliches rPET ist strukturell knapper als Neuware, und die Preise liegen seit Jahren über denen von Virgin PET. Ab 2028 dürfte die Nachfrage deutlich steigen, weil Getränkehersteller in ganz Europa gleichzeitig liefern müssen. Wer sich heute keine Mengen bei rPET-Lieferanten sichert, zahlt später einen Aufpreis oder steht ohne Material da.
Für die Bio-Saft-Branche kommt eine zusätzliche Dimension hinzu. Ein Teil der Bio-Zielgruppe und einige Zertifizierungssysteme sehen recycelten Kunststoff im direkten Kontakt mit einem als rein positionierten Produkt kritisch. Im klassischen Einzelhandel spielt das eine kleinere Rolle als im Fachhandel oder in der Gastronomie, für Marketing und Vertrieb bleibt es jedoch ein reales Argument.
Was Einkäufer jetzt tun sollten:
- Schließen Sie mehrjährige rPET-Verträge mit Preisindexierung und garantierten Volumina ab.
- Prüfen Sie, ob Glas oder Bag-in-Box für bestimmte SKUs die bessere Lösung ist, nicht nur wegen der rPET-Knappheit, sondern auch weil wiederbefüllbare Glasflaschen die Mehrwegziele unterstützen.
- Bewerten Sie, ob Konzentrate oder Bulk-Lieferungen an B2B-Kunden ein effizienterer Verpackungsweg sind als das Endprodukt in Verkaufsverpackung.
3. Mehrweg- und Rücknahmesysteme erzwingen Entscheidungen im Distributionsmodell
Die PPWR führt Mehrwegziele für Getränke ein: Ab 2030 müssen 10% der Getränke in wiederbefüllbaren Verpackungen in Verkehr gebracht werden, bis 2040 steigt der Wert auf 40%. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Mitgliedstaaten, Pfandsysteme für PET-Flaschen und Dosen einzuführen. In den Niederlanden gilt ein solches System bereits, in Deutschland seit Jahren, in Frankreich und Spanien läuft die Umsetzung.
Für exportierende Marken in der Bio-Saft-Branche bedeutet das: Eine SKU kann nicht mehr in ganz Europa identisch bleiben. Pfandlogos, Rückgabecodes und Verpackungsregistrierungen unterscheiden sich je nach Land. Das hat direkte Auswirkungen auf Etikettierung, Bestandsplanung und Logistik.
Gleichzeitig schafft die Mehrwegpflicht Chancen. Bio-Saft ist in Gastronomie, Fitnessstudios, Reformhäusern und dem Fachhandel stark vertreten, also in Kanälen, in denen Mehrweg historisch besser funktioniert als im klassischen Supermarkt. Wer jetzt ein Mehrwegsystem für die Gastronomie aufbaut, bereitet sich nicht nur auf Compliance vor, sondern schafft auch einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Was Einkäufer jetzt tun sollten:
- Erfassen Sie für jeden EU-Markt, welches Pfandsystem gilt und bis wann die Umsetzung erfolgt.
- Entscheiden Sie, ob Sie sich einem kollektiven System anschließen oder für bestimmte Kanäle einen eigenen Rücklauf aufbauen.
- Prüfen Sie, ob eine eigene Gastronomie-SKU in wiederbefüllbarem Glas wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was in den kommenden zwölf Monaten passieren muss
Unternehmen, die 2030 ohne größere Reibungsverluste liefern wollen, sollten 2026 diese drei Punkte abschließen:
- Ein Verpackungsaudit über alle SKUs hinweg, inklusive Recyclingfähigkeitsklasse je Format und Redesign-Plan für kritische Verpackungen.
- Eine rPET-Absicherung in allen neuen Lieferverträgen, mit festgelegten Volumina und Preisindexierung für den Zeitraum 2028 bis 2032.
- Eine Marktanalyse pro EU-Land, in dem das Produkt verkauft wird, inklusive Einführungsterminen für Pfandsysteme und einer klaren Entscheidung zu Mehrwegkanälen.
Die PPWR ist nicht die erste Verpackungsvorschrift in Europa, aber sie ist die erste, die über die gesamte Kette hinweg wirklich verbindlich wirkt, von der Materialwahl bis zum Rücklauf. Für die Bio-Saft-Branche, die sich über Reinheit und Nachhaltigkeit positioniert, ist das nicht nur eine Compliance-Herausforderung. Es ist auch die Chance, diese Nachhaltigkeitsversprechen operativ zu belegen. Allerdings ist es eine Chance mit klarer Frist.
Quellen
FoodDrinkEurope. (n.d.). FoodDrinkEurope Position Paper: Recommendations for the PPWR. Abgerufen von https://www.fooddrinkeurope.eu/resource/fooddrinkeurope-position-paper-recommendations-for-the-ppwr/
EUROPEN. (n.d.). Packaging and Packaging Waste Directive. Abgerufen von https://www.europen-packaging.eu/policy-area/packaging-and-packaging-waste-directive/
Häufig gestellte Fragen
Die Verordnung wurde Anfang 2025 veröffentlicht und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die ersten verbindlichen Produktfristen beginnen 2030, weitere Verpflichtungen folgen 2035 und 2040.
Ja. Die Verordnung erfasst alle Verpackungen, die auf den EU-Markt gebracht werden, einschließlich Transportverpackungen, IBCs und industrieller Formate. Quoten und Fristen unterscheiden sich je nach Kategorie.
Die PPWD (Packaging and Packaging Waste Directive) war eine Richtlinie, die von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die PPWR ist dagegen eine Verordnung und gilt unmittelbar, in allen Ländern gleichzeitig und mit identischem Wortlaut. Das macht Compliance strenger und die Durchsetzung einheitlicher.
Nein. Die PPWR unterscheidet nicht zwischen biologischen und konventionellen Getränken. Allerdings können Bio-Zertifizierungssysteme eigene Verpackungsanforderungen stellen, die über die PPWR hinausgehen.
